Das Wichtigste in Kürze
  • Basierend auf einem Gesetz von 2004 müssen Fluglinien in der EU Entschädigungen in Höhe von 250 – 600€ leisten, wenn ein Flug ausfällt.
  • Um diese Entschädigung nicht selbst einklagen zu müssen und damit ein finanzielles Risiko einzugehen, gibt es Anbieter, die das für Sie erledigen.
  • Dabei tragen Sie kein finanzielles Risiko und müssen lediglich einen bestimmten Prozentsatz der Entschädigungssumme bei Erfolg an den jeweiligen Anbieter abtreten.

1. Flug zu spät und Geld zurück?

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Wartezeiten am Flughafen werden zur Geduldsprobe.

Flugverspätungen sind ärgerlich. Manchmal sogar mehr als das – wenn der Wochenend-Trip droht, um eine Nacht am Flughafen und einen ungeplanten Arbeitstag verlängert zu werden, stößt das Verständnis der Meisten an seine Grenzen. Wird die Reise nicht wie geplant durchgeführt, kann das zu ganz erheblichen Mehrkosten und zusätzlichem Ärger für den Fluggast führen. Sei es nun ein verpasster geschäftlicher Termin und damit verbundener Verdienstausfall oder der lang ersehnte Jahresurlaub, der im schlechtesten Fall um einige Tage verkürzt wird und nur noch wenig Erholung bietet.

Aus diesem Grund erließ die EU-Kommission 2004 eine Verordnung, die die Rechte von Fluggästen deutlich verbesserte. Theoretisch steht damit jedem Betroffenen unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung in Höhe von 250 – 600 € zu, doch nur allzu gern weigern sich Fluggesellschaften aus fadenscheinigen Gründen diese zu leisten. Im Kundenservice und den Rechtsabteilungen hiesiger Fluggesellschaften spielt man darauf, dass betroffene Fluggäste nach dem zweiten Ablehnungsschreiben aus unsinnig kombinierten Satzbausteinen frustriert aufgeben und tatsächlich schreckt die überwiegende Mehrheit vor dem finanziellen Risiko, weitere rechtliche Wege einzuleiten, zurück und verzichtet somit auf ihr gutes Recht.

Doch nun die gute Nachricht: einige Firmen haben diesen Markt erkannt und treten nun ein, um Fluggästen bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen zu helfen. Das Attraktive daran: für den Betroffenen besteht dabei kein Kostenrisiko im Falle eines Prozesses, vielmehr muss er die Dienstleistung nur im Falle einer Entschädigung seitens der Airline mittels einer Erfolgsprovision bezahlen. Im Folgenden werden wir uns diese Dienstleistung genauer anschauen und die populärsten Anbieter vergleichen.

2. Wer ist zum Erhalt einer Entschädigung bzw. Schadensersatz nach EU-VO 261/2004 berechtigt?

Alle von uns verglichenen Dienstleister setzen die Forderung auf Grundlage der EU-Verordnung 261/2004 durch. In dieser werden die Entschädigungsansprüche von Fluggästen definiert, deren Flug mit mehr als drei Stunden Verspätung ankommt bzw. ganz annulliert wurde, sowie wenn Passagieren das Boarding verweigert wird, obwohl sie über ein gültiges Ticket verfügen (und nicht gegen die Beförderungsbedingungen verstoßen, z.B. weil sie alkoholisiert sind).

Damit diese Verordnung Anwendung findet:

  • muss der Abflugort ein Flughafen innerhalb der Europäischen Union sein (plus Schweiz, Island, Norwegen oder Überseegebiete eines EU-Mitgliedes)
  • oder von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der Europäischen Union durchgeführt werden. Entscheidend hierfür ist die durchführende Fluggesellschaft, welche auf dem Bordpässen vermerkt ist. So fallen beispielsweise Air Canada-Flüge aus Kanada in die EU nicht unter die EU-Verordnung, auch wenn diese unter einer Lufthansa-Flugnummer gebucht wurden.

Die Verordnung sieht eine dreistufige Entschädigung vor, die sich nach der Distanz zwischen Abflugort und Ziel richtet.

Distanz Entschädigung
weniger als 1.500 km bis zu 250 € pro Person
1.500 km bis 3.500 km bis zu 400 € pro Person
mehr als 3.500 km (und außerhalb EU) bis zu 600 € pro Person

2.1 Denied Boarding

Erscheint der Fluggast pünktlich zum Check-in und verfügt über alle notwendigen Unterlagen, bzw. findet er sich am Gate ein und das Flugzeug steht noch an der Gangway, ohne dass die Türen geschlossen wurden, die Fluggesellschaft gestattet ihm jedoch nicht, an Bord des Flugzeugs zu gehen (beispielsweise weil sie Sitzplätze mehrfach verkauft hat), spricht man von verwehrter Beförderung bzw. Denied Boarding.

In diesem Fall stünde dem Passagier folgendes zu:

  • eine Beförderung zum nächstmöglichen Termin
  • Beförderung zu vom Fluggast gewünschten Termin
  • oder volle Erstattung der Kosten

darüber hinaus eine Entschädigungszahlung gemäß oben stehender Tabelle.

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Flugverspätungen kommen oft unerwartet.

2.2 Die Fluggesellschaft sagt den Flug ab – Darf sie das?

Grundsätzlich ist es Fluggesellschaften bis zu 14 Tage vor Abflug gestattet, die Abflugzeiten zu ändern bzw. den Flug sogar ganz zu streichen. Erst nach Unterschreitung dieser Frist sind davon betroffene Fluggäste berechtigt,

  • den Ticketpreis erstattet zu bekommen (auch dadurch hinfällig gewordene weitere Teilstrecken),
  • auf eine alternative Beförderung zum Zielort zu bestehen
  • und zusätzlich dazu noch eine Entschädigung gemäß EU-Verordnung (vgl. Tabelle).
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2.3 Flugverspätung

Die meisten Entschädigungsansprüche entstehen aufgrund einer großen Verspätung. In vielen Fällen ist die Fluggesellschaft sogar zur Entschädigung auf zweierlei Weise verpflichtet.

Verzögert sich der Abflug eines Flugs, dessen Start- und Zielort 1.500 km und weniger entfernt sind, um zwei Stunden, bzw. bei 1.500 – 3.500 km um drei Stunden sowie bei mehr als 3.500 km um fünf Stunden, so ist der Fluggast zu Betreuungsleistungen seitens der Airline berechtigt. Dies umfasst beispielsweise die

  • Ausgabe von Verzehrgutscheinen (oder gleichwertig)
  • die Möglichkeit zur Telekommunikation (resp. Internet)
  • oder bei extremen Verspätungen auch die Unterbringung im Hotel inklusive Transfer zu und vom Flughafen.

Alternativ können Passagiere bei einer Flugverspätung ab fünf Stunden auch die Reise abbrechen und den vollen Flugpreis erstattet bekommen. Betreuungsleistung ab:

Distanz Betreuungsleistung
Weniger als 1.500 km 2 h Verspätung
1.500km bis 3.500 km 3 h Verspätung
Mehr als 3.500 km (und außerhalb EU) 5 h Verspätung
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Eine Verspätung beim Flug kann nervenaufreibend sein.

Zusätzlich dazu haben Fluggäste ab einer Ankunftsverspätung von drei Stunden einen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung, welche sich wieder auf die Distanz von Start- und Zielort bezieht. Bei 1.500 km und weniger erhält der Fluggast bis zu 250 € pro Person, bei 1.500-3.500 km sind es bis zu 400 € und bei mehr als 3.500 km sogar bis zu 600 €. Diese Entschädigungszahlung erfolgt unabhängig vom Ticketpreis und unterscheidet nicht zwischen Economy, Business oder gar First Class.

Auch bei Verspätungen gibt es Entschädigung
Ursprünglich war eine solche Entschädigung bei Verspätungen nicht durch die EU-Verordnung vorgesehen, jedoch hat sich dieser Anspruch durch einige Urteile in der Vergangenheit durchgesetzt und gehört mittlerweile zur gängigen Praxis, um durch die Verspätung entstandenen Schaden wie Verdienstausfälle oder verlorene Urlaubstage pauschal abzugelten. Allerdings sind Fluggesellschaften nur zur Zahlung dieser recht üppigen Entschädigung verpflichtet, wenn die Verspätung von ihr verursacht wurde bzw. es in ihrer Macht gestanden hätte, die Verspätung zu reduzieren.

Kein Geld gibt es bei Fällen höherer Gewalt, zum Beispiel wenn der Flug aufgrund

  • einer Sperrung des Flughafens bei schlechtem Wetter,
  • bei Streik
  • oder bei Problemen der Flugsicherung

nicht abheben kann.

Technische Defekte gelten nicht als höhere Gewalt

Liegt eine dieser Situationen vor, geht man davon aus, dass die Fluggesellschaft unter keinen zumutbaren Umständen den Flug hätte pünktlich durchführen können, die Beweispflicht liegt hier bei allerdings bei der Airline.

Passagiere, die die Durchsetzung Ihres Anspruches schon auf eigene Faust versucht haben, werden die typischen Antworten der Airlines kennen (sofern auf E-Mails überhaupt eingegangen wird), diese berufen sich überdurchschnittlich oft auf außergewöhnliche Umstände, wie zum Beispiel technische Defekte am Flugzeug, die trotz aller erforderlichen Wartungsarbeiten auftreten. In der Tat sind dies Gründe, die für die Fluglinie nicht vorhersehbar sind, jedoch bestätigten Urteile höchster Instanz, dass es zumutbar ist, dass Fluggesellschaften für diesen Fall eine gewisse Reserve an Flugzeugen parat halten oder heranschaffen können. Um im Falle eines Prozesses die Beweisführung zu erleichtern, lohnt es sich für jeden betroffenen Passagier, sich den Grund der Verspätung gut zu merken, bzw. bei Alleinreisenden auch andere Fluggäste mit ins Boot zu holen, um im Zweifel diese als Zeugen benennen zu können. Auch Fluggasthelfer fragen nach diesen Angaben.

Grund Berechtigt zu Entschädigungszahlung
Technischer Defekt Ja
Fehlende Crew Ja
Verspätung von vorherigem Flug Ja
Zwischenlandung aus betrieblichen Gründen Ja
Streik (Piloten, Flugsicherung, Bodenpersonal) Nein
Unwetter/ Sperrung Luftraum Nein
Zwischenlandung wegen medizinischem Notfall Nein

3. Wie komme ich zu meinem Recht?

Um die Durchsetzung dieser Fluggastrechte ist mittlerweile eine eigene kleine Industrie entstanden. Das Konzept sieht vor, dass der betroffene Fluggast nur seine Flugdaten eingibt, ggfs. Bordkarten und Buchungsbestätigungen in ein Tool lädt und damit den Dienstleister beauftragt, tätig zu werden.

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Auf Flügen bis 1500 km gibt es bis zu 250€ pP. Entschädigung

Alle von uns betrachteten Dienste gehen dabei nach dem gleichen Schema vor: die eingegangenen Fluggastdaten werden oft schon automatisiert bei der Eingabe mit Datenbanken abgeglichen und auf einen möglichen Anspruch geprüft; unattraktive oder sehr komplizierte Fälle (z.B. wegen Streik) werden somit gleich aussortiert. Wurde der Durchsetzungsauftrag erst einmal angenommen, beginnt der Dienst, die Fluglinie mit Mahnschreiben zu kontaktieren. Entgegen der Vermutung vieler Kunden treten die Firmen nur als Inkassodienst auf und nicht als Kanzlei. Dadurch ist es ihnen auch nicht möglich, selbst Klage zu erheben. Bleiben die Mahnschreiben ohne Reaktion, werden die Fälle nochmals geprüft, um das Risiko eines verlorenen Prozesses zu minimieren.

Entscheidet sich der Inkassodienst zur gerichtlichen Durchsetzung des Anspruches, beauftragt der Dienstleister oftmals eine Kanzlei, die auf Reiserecht spezialisiert ist. Sollte der Prozess trotz allem verloren werden, übernimmt der Inkassodienst die vollen Kosten für die Anwälte, den Prozess und seine eigenen Ausgaben, der Fluggast zahlt nur im Falle eines Erfolges eine anteilige Erfolgsprovision an der Ausschüttung.

Dieses Vorgehen verspricht dem Fluggast eine weitaus größere Chance, seine Zahlung zu erhalten, andererseits wird der Inkassodienst nur Fälle mit tatsächlich sehr guten Aussichten annehmen und verfolgen.

3.1. Gerichtsurteile stärken Verbraucherrechte

Mit einigen wegweisenden Urteilen haben deutsche Gerichte die Rechte von Fluggästen gestärkt: Der Bundesgerichtshof entschied im September 2018 (AZ: X ZR 111/17), dass Passagiere auch für eine Flugverspätung Erstattungen erhalten können, wenn diese durch streikende Personenkontrolleure ausgelöst wurde. Außerdem hat das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem Urteil vom September 2018 (AZ: 5 S 8340/17) das in den AGBs von Ryanair verankerte Abtretungsverbot von Entschädigungsansprüchen für unwirksam erklärt.

4. Ausblick: Was besagt die Überarbeitung der EU-Verordnung 261/2004?

Passagiere von Langstreckenflügen haben ein Recht auf bis zu 600€ pP. bei einer Flugverspätung

Die derzeitige Praxis, dass Fluggäste deren Flug verspätet ist die gleichen Entschädigungszahlungen erhalten wie Fluggäste bei Annullierung hat sich erst durch einige Mustergerichtsverfahren ergeben. Inwiefern dies durch die EU-Verordnung vorgesehen war, ist fragwürdig, da die Durchsetzung der aktuellen Verordnung zu einer enormen finanziellen Belastung der Fluglinien führt.

Aus diesem Grund hat es sich die EU-Kommission zur Aufgabe gemacht, eine überarbeitete Auflage der Fluggastrechte Verordnung zu erstellen. In diesem Entwurf heißt es, dass künftig nur noch Passagiere auf einer Flugstrecke von 1500 km und weniger bei fünf Stunden Verspätung, bei 1500-3500km erst ab neun Stunden und bei mehr als 3500km erst ab zwölf Stunden ein Anrecht auf eine finanzielle Entschädigung haben, als Grund hierfür führt die EU-Kommission an, dass es Fluglinien oft nicht möglich ist bei technischen Defekten Ersatzteile innerhalb der aktuell gültigen drei Stunden zu beschaffen. Da dies die Rechte der Fluggäste wesentlich zurückstellt- gemäß Berechnungen der European Passengers‘ Federation würden bis zu 72% nicht mehr entschädigungsberechtigt sein,- kann es kein Trost sein, dass hierfür die Ansprüche auf Betreuung in Form von Verpflegung und Unterbringung gestärkt werden. In Reaktion auf die Aschewolke-Fälle des Jahres 2010, begrenzt man nun auch die Tage, die die Airline für ihre Passagiere aufkommen muss, auf drei Übernachtungen um im Falle ähnlicher Situationen in Zukunft übermäßigen finanziellen Schaden für die Fluglinien abzuwenden.

Entfernung Entschädigung Alt Neu
Weniger als 1.500 km 250 € pro Person Ab 3 h Ab 5 h
1500km bis 3.500 km 400 € pro Person Ab 3 h Ab 9 h
Mehr als 3.500 km (und außerhalb EU) 600 € pro Person Ab 3 h Ab 12 h

5. Schon gewusst?

Fluggäste welche nach EU-Verordnung nicht zu einer Entschädigungszahlung berechtigt sind haben noch die Chance eine finanzielle Kompensation gemäß der Frankfurter Tabelle zu erwirken, damit diese angewendet werden kann muss es sich allerdings ausdrücklich um einen Flug im Rahmen einer Pauschalreise handeln. Ab einer Verspätung von 4 Stunden kann der Fluggast hierbei eine Entschädigung vom Reiseveranstalter verlangen. Die Entschädigungssumme beträgt für jede Stunde Verspätung 5% des Preises, der ein Tag dieser Reise kosten würde (weitere Informationen).

Doch nicht nur Verspätungen bereiten Passagieren Kopfzerbrechen: jeder, der schon einmal vergebens am Gepäckband stand, bis der letzte Koffer herunter genommen wurde und das Band schließlich stoppte, ohne dass der eigene Koffer dabei, weiß, wie umständlich es sein kann den Koffer zeitnah nachgeschickt zu bekommen.

Gepäck verschwindet oft auf großen Flughäfen

Verloren gegangenes oder verspätetes Gepäck ist leider keine Seltenheit: statistisch gesehen verschwindet jeder 100. Koffer auf dem Weg zum Zielort, allerdings werden die meisten Gepäckstücke wieder gefunden: nur 5 % der verlorenen Koffer verschwinden völlig, was im Schnitt nur einem aus 2.000 Gepäckstücken entspricht. Fluggäste können in einem gewissen Rahmen vorbeugen um nicht Ewigkeiten auf ihr Gepäck zu warten: Das meiste Gepäck verschwindet nämlich beim Umsteigen. Bei Umsteigezeiten von weniger als einer Stunde an internationalen Großflughäfen ist das Risiko, dass das Gepäck nicht mehr im gleichen Flugzeug transportiert werden kann sehr groß. Insbesondere auf den großen Hubs der Europäischen Fluggesellschaften verspätet sich das meiste Gepäck, deshalb lohnt es sich unter Umständen Flughäfen wie London-Heathrow, Paris-Charles-de-Gaulles oder Frankfurt zu meiden.

Ist es dann doch einmal passiert, haben Fluggäste auch in diesem Fall Anspruch auf Entschädigung. Das von allen üblichen Fluglinien anerkannte Montrealer Übereinkommen berechtigt den Passagier dazu, dass die Airline ihm den Koffer unverzüglich nachschickt. Wird dies verweigert und nur ein Transport zum nächstgelegenen Flughafen angeboten, können die Fahrtkosten meistens abgesetzt werden. Bis der Koffer wieder aufgetaucht ist, kann der Fluggast sich Dinge des täglichen Lebens und Kleidung neu kaufen, hierbei sollte man aber nicht den Bereich des Angemessenen überschreiten. Wird bei Kofferverlust auf einem Billigflug ans Mittelmeer beispielsweise ein Anzug gekauft, kann sich die Fluggesellschaft weigern die Rechnung zu begleichen, handelt es sich hingegen um eine typische Geschäftsreise muss der Preis des Anzugs übernommen werden.

6. Flugverspätung: Entschädigung im Test: Wie ist das Fazit?

Wenn der Urlaub einmal anders beginnt als erwartet, ist dies nicht immer gleich Grund zur Panik. Zwar ist es ärgerlich, wenn kostbare Freizeit am Flughafen verbracht werden muss, jedoch schafft das aktuelle EU-Recht eine Basis mit der der Fluggast ein Anrecht auf eine doch sehr großzügige Kompensation bekommt.

Es sollte dennoch klar sein, dass auch die Anbieter aus unserer Vergleichstabelle keine Wunder vollbringen und auch nicht die Lösung für jeden ausweglosen Fall sein können, jedoch kann der Fluggast so ohne eigenes finanzielles Risiko so viel Druck ausüben, dass er der Fluggesellschaft auf Augenhöhe begegnen kann.

7. Musterschreiben zur Einforderung der Entschädigung bei Flugverspätung

Sie wollen doch auf eigene Faust vorgehen? Kein Problem mit dem Musterbrief von Vergleich.org! Das Schreiben kann direkt online ausgefüllt und dann entweder digital oder als Ausdruck weiterverwendet werden.

Quellenverzeichnis